Büro Zuhause Steuerersparnis

Das Büro in den eigenen vier Wänden

Büro Zuhause Steuerersparnis
Büro Zuhause Steuerersparnis

Ein Arbeitszimmer zu Hause kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird.

Zu diesem Schluss kam der Bundesfinanzhof erneut, nachdem ein Mann geklagt hatte, der in seinem heimischen Büro seine Immobilien verwaltet.

Von seinem Büro aus, das im eigenen Einfamilienhaus liegt, koordiniert er die geschäftlichen Abläufe rund um mehrere vermietete Wohnhäuser.

Deshalb hatte er im Jahr 2006 in seiner Steuererklärung 804 Euro bei der Finanzbehörde als „Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer“ eingereicht.

Er begründetet diesen Anspruch auf Steuerersparnis damit, dass sein Büro im eigenen Wohnhaus das Zentrum seiner gesamten beruflichen Arbeit sei.

Büro Zuhause Steuerersparnis – Das Finanzamt wollte das nicht gelten lassen.

Büro Zuhause Steuerersparnis – Das Arbeitszimmer unterliegt weiterhin strengen Regeln

Der Betroffene klagte und der Fall kam vor das Finanzgericht.

Der Kläger konnte vorerst zumindest einen Teilerfolg erzielen.

Das Finanzamt wurde verurteilt, einen Teil der Kosten anzuerkennen.

Der Immobilienverwalter konnte klar nachweisen, dass er sein Büro zu 60 Prozent beruflich nutzt.

60 Prozent seiner Aufwendungen für den Raum könne der Kläger daher auch absetzen.

Das höchste Steuergericht hat dieses Urteil nun gekippt.

Es argumentierte, dass ein heimisches Büro nur dann steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn es so gut wie ausschließlich für die berufliche Arbeit genutzt wird.

Der Raum darf nicht anderweitig auch privat genutzt werden.

Dieses Urteil wurde von vielen mit Spannung erwartet

Wenn ein Raum nur zeitweise für berufliche Arbeit genutzt wird, ist daraus kein Steuervorteil abzuleiten.

Ein Schreibtisch oder eine Arbeitsecke ist für den Bundesfinanzhof kein vollwertiges Büro.

Aus diesem Grund fällte der Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung (GrS 1/14), die die bisherige Haltung der Rechtsbehörde bestätigt.

Viele Steuerzahler hatten dieses Urteil mit Spannung erwartete.

In Deutschland erledigen Millionen Betroffene wenigstens einen Teil Ihrer Arbeit von zu Hause aus und hatten gehofft, dass eine günstigeres Urteil sie künftig steuerlich entlasten würde.

Der Bundesfinanzhof hat diese Hoffnung vorerst zunichte gemacht.

Immobilien beschlagnahmen

Immobilien beschlagnahmen

Im Kielwasser der Migrantenkrise erleben manche Mieter und Immobilieneigentümer eine böse Überraschung.

Mietern wird plötzlich nach vielen Jahren der Mietvertrag gekündigt, Immobilienbesitzer müssen eine Beschlagnahme der eigenen Immobilie durch Behörden fürchten.

Was sich schon im Spätsommer abgezeichnet hat und zunächst von der Politik massiv abgestritten wurde, setzt sich nun doch immer mehr durch:

Gesetzesänderungen zur Beschlagnahmungen von Immobilien, damit die Behörden Wohnraum für Migranten bereitstellen können.

Immobilien beschlagnahmen – Hamburg machte den Anfang

Immobilien beschlagnahmen
Immobilien beschlagnahmen

Hamburg war zunächst das erste Bundesland, welches weit nach vorne preschte.

Die Beschlagnahmung privaten Immobilienbesitzes war bisher sehr schwer und vor allem zeitaufwendig.

Mit dem Hamburger Gesetz ist es den Behörden nun jedoch möglich, nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit eine Immobilie deutlich schneller zu beschlagnahmen.

Jedoch muss es sich dabei noch um eine Gewerbeimmobilie handeln, die leer steht.

Das neue Gesetz soll zunächst bis Ende 2017 Gültigkeit besitzen.

Kritiker sehen das Risiko, dass die zuvor extra hoch gesetzten Hürden für Beschlagnahmungen privaten Immobilienbesitzes damit ausgehöhlt werden.

Immobilien beschlagnahmen – Auch in Tübingen steht man wohl kurz vor Beschlagnahmungen

Kurz, nachdem das Gesetz in Hamburg verabschiedet wurde, meldete sich auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in Hamburg zu Wort und legte den Vorschlag der Immobilienenteignung auch für seine Stadt auf den Tisch.

Jedoch appellierte er zuvor an Immobilienbesitzer, ihre Objekte freiwillig anzubieten.

Da die Resonanz aber ausgesprochen verhalten war, hat er nun erneut angedroht, die Beschlagnahmung von Privatimmobilien durchzuführen, wenn sich nichts ändert.

Auch der Berliner Bürgermeister Müller hat im Januar angekündigt, 2016 Beschlagnahmungen privater Immobilien vorzunehmen, sofern es sich um Leerstand handelt.

Immobilien beschlagnahmen – Andere Städte ziehen nach, doch nicht jeder Immobilienbesitzer will so vermieten

Über sogenannte Zweckentfremdungsgesetze haben nun auch zahlreiche westdeutsche Städte, darunter Mannheim, Konstanz und Stuttgart, reagiert.

Lassen Immobilieneigentümer ihre Objekte länger als sechs Monate ohne nachvollziehbare Begründung leerstehen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Nicht jeder Immobilienbesitzer ist mit den Anliegen der Städte und einzelner Bundesländer einverstanden.

Von knapp 80 angeschrieben Immobilienbesitzern meldeten sich gerade einmal neun Besitzer, bei drei Besitzern konnte eine für die Stadt positive Lösung gefunden werden.

Andere Immobilienbesitzer gehen nun her und vermieten zum Schein an Verwandte oder Freunde.

Mobilfunkantenne Zustimmung Eigentümergemeinschaft

Mobilfunkantenne auf dem Hausdach

Mobilfunkantenne – Sämtliche Eigentümer müssen zustimmen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss den Betrieb einer Mobilfunkantenne auf dem gemeinsamen Gebäude gestatten.

Im konkreten Fall hatten Wohnungseigentümer mehrheitlich den Beschluss gefasst, einem Unternehmen zu gestatten, auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage eine Mobilfunk Antenne aufzustellen und zu betreiben.

Die Anfechtungsklage hatte allerdings Erfolg.

Mobilfunkantenne – Mehrheitsbeschluss reicht nicht

Mobilfunkantenne Zustimmung Eigentümergemeinschaft
Mobilfunkantenne Zustimmung Eigentümergemeinschaft

Das Anbringen der Mobilfunk Antenne ist eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf.

Wegen des allgemein bekannten wissenschaftlichen Streits darüber, ob von Mobilfunkanlagen Gefahren ausgehen und der sich daraus ergebenen Befürchtungen besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit, dass sich der Miet- oder Verkaufswert von Eigentumswohnungen mindert.

Dies ist eine Beeinträchtigung, die ein Wohnungseigentümer nicht ohne Zustimmung hinnehmen muss (BGH Az.: V ZR 48/13).

Baum Verkehrssicherungspflicht

Vorsicht Baum Verkehrssicherungspflicht

Vorsicht Baum!

Eine verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es sich dabei um Weichhölzer handelt.

Baum Verkehrssicherungspflicht – In dem konkreten Fall befanden sich an einer Straße auf beiden Seiten öffentliche Parkplätze, an die ein der Stadt gehörender Grünstreifen grenzt, auf dem einige etwa 50 bis 60 Jahre alte Pappeln standen.

Ein Autofahrer stellte in den Abendstunden seinen Pkw auf einem der Parkplätze ab.

Am nächsten Morgen bemerkte er Schäden an seinem Fahrzeug, da von einer der Pappeln ein grün belaubter Ast auf das Auto gefallen war.

Baum Verkehrssicherungspflicht

Baum Verkehrssicherungspflicht
Baum Verkehrssicherungspflicht

Er verklagte die Stadt auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – ohne Erfolg.

Die Behörden genügten ihrer Sicherungs- und Überwachungspflicht, da die beklagte Stadt die entsprechenden Baumkontrollen durchgeführt hatte.

Allein der Umstand, dass bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, führt nicht dazu, dass weitergehende Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken (BGH, Az.: III ZR 352/13).

SchrotSchrottimmobilien Rechtsprechung

Schrottimmobilien Rechtsprechung

Schrottimmobilien – klare Regelung für Käufer

Käufer von Schrottimmobilien haben vor allem zwei große Sorgen: Erstens die monatlichen Kosten, die auch eine hinfällige Immobilie verschlingt und zweitens einen erheblich geringeren Verkehrswert als versprochen.

Hierdurch entsteht bei den Käufern oft eine finanzielle Zwangslage, da sie bei vorzeitiger Veräußerung der Immobilie meist draufzahlen.

Rückabwicklungsansprüche bei weit überteuerten Schrottimmobilien konnten bisher nur geltend gemacht werden, wenn der Nachweis der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers erbracht werden konnte.

Dafür ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.

Schrottimmobilien – endlich Rechtssicherheit

Schrottimmobilien Rechtsprechung
Schrottimmobilien Rechtsprechung

Doch damit ist jetzt Schluss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass von einem besonders groben Missverhältnis, bei dem die Vermutung der verwerflichen Gesinnung zu Lasten des Verkäufers eingreift, grundsätzlich ab einer Überteuerung von 90 Prozent auszugehen ist.

In dem zugrundeliegenden Fall erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 118.000 Euro.

Der auf Rückabwicklung verklagte Verkäufer hatte diese kurz zuvor selbst für 53.000 Euro erworben.

Es stellte sich somit die Frage, ob bei der vorliegenden Überteuerung die begründete Vermutung der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers vorliegt.

Der BGH hat dies für eine 90-prozentige Überschreitung bejaht und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Mit dieser Entscheidung werden endlich klare Verhältnisse geschaffen und Rechtssicherheit für Erwerber sogenannter Schrottimmobilien geschaffen (Az.: V ZR 249/12).