Immobilien beschlagnahmen
Im Kielwasser der Migrantenkrise erleben manche Mieter und Immobilieneigentümer eine böse Überraschung.
Mietern wird plötzlich nach vielen Jahren der Mietvertrag gekündigt, Immobilienbesitzer müssen eine Beschlagnahme der eigenen Immobilie durch Behörden fürchten.
Was sich schon im Spätsommer abgezeichnet hat und zunächst von der Politik massiv abgestritten wurde, setzt sich nun doch immer mehr durch:
Gesetzesänderungen zur Beschlagnahmungen von Immobilien, damit die Behörden Wohnraum für Migranten bereitstellen können.
Immobilien beschlagnahmen – Hamburg machte den Anfang
Hamburg war zunächst das erste Bundesland, welches weit nach vorne preschte.
Die Beschlagnahmung privaten Immobilienbesitzes war bisher sehr schwer und vor allem zeitaufwendig.
Mit dem Hamburger Gesetz ist es den Behörden nun jedoch möglich, nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit eine Immobilie deutlich schneller zu beschlagnahmen.
Jedoch muss es sich dabei noch um eine Gewerbeimmobilie handeln, die leer steht.
Das neue Gesetz soll zunächst bis Ende 2017 Gültigkeit besitzen.
Kritiker sehen das Risiko, dass die zuvor extra hoch gesetzten Hürden für Beschlagnahmungen privaten Immobilienbesitzes damit ausgehöhlt werden.
Immobilien beschlagnahmen – Auch in Tübingen steht man wohl kurz vor Beschlagnahmungen
Kurz, nachdem das Gesetz in Hamburg verabschiedet wurde, meldete sich auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in Hamburg zu Wort und legte den Vorschlag der Immobilienenteignung auch für seine Stadt auf den Tisch.
Jedoch appellierte er zuvor an Immobilienbesitzer, ihre Objekte freiwillig anzubieten.
Da die Resonanz aber ausgesprochen verhalten war, hat er nun erneut angedroht, die Beschlagnahmung von Privatimmobilien durchzuführen, wenn sich nichts ändert.
Auch der Berliner Bürgermeister Müller hat im Januar angekündigt, 2016 Beschlagnahmungen privater Immobilien vorzunehmen, sofern es sich um Leerstand handelt.
Immobilien beschlagnahmen – Andere Städte ziehen nach, doch nicht jeder Immobilienbesitzer will so vermieten
Über sogenannte Zweckentfremdungsgesetze haben nun auch zahlreiche westdeutsche Städte, darunter Mannheim, Konstanz und Stuttgart, reagiert.
Lassen Immobilieneigentümer ihre Objekte länger als sechs Monate ohne nachvollziehbare Begründung leerstehen, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Nicht jeder Immobilienbesitzer ist mit den Anliegen der Städte und einzelner Bundesländer einverstanden.
Von knapp 80 angeschrieben Immobilienbesitzern meldeten sich gerade einmal neun Besitzer, bei drei Besitzern konnte eine für die Stadt positive Lösung gefunden werden.
Andere Immobilienbesitzer gehen nun her und vermieten zum Schein an Verwandte oder Freunde.